Für den Fall, dass keine spezielle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, bestimmt sich die Rechtsanwaltsvergütung grundsätzlich anhand der gesetzlichen Vergütungsbestimmungen. Diese orientiert sich am Gegenstands- oder Streitwert. In wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten ist diese gesetzliche Vergütungsstruktur in der Regel nicht sachgerecht – weder für den Mandanten noch für den Rechtsanwalt. Dies gilt insbesondere bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen. In besonders gelagerten, geeigneten Fällen modifizieren wir die gesetzlichen Vergütungsbestimmungen so, dass die speziellen Gesichtspunkte des Einzelfalls ausreichend berücksichtigt werden.