In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.
Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.
Absatzfinanzierung im engeren Sinne hat zum Gegenstand, dass Sie Ihren Kunden bei der Finanzierung des Kaufs Ihrer Produkte Hilfestellung leisten. Dies kann auf unterschiedlichem Wege geschehen. Zu nennen sind hier zunächst die Vermittlung oder Bereitstellung von entsprechenden Darlehen oder die Entwicklung und das Angebot entsprechender Finanzierungs-Leasingkonstruktionen. Auch besteht die Möglichkeit, dass Sie, über die Vermittlung oder Bereitstellung von entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten hinaus, weitere Unterstützungen leisten, etwa durch Zinssubventionierungen. In rechtlicher Hinsicht sind hier zwei Vertragsverhältnisse zu unterscheiden: Zum einen ist dies der zwischen Ihnen und dem betreffenden Finanzinstitut zu schließende Rahmenvertrag, der Abwicklungsfragen zu Inhalt hat, gegebenenfalls aber auch die Kosten- und Zinssubventionierung regelt. Zum anderen ist aber auch Ihr Vertragsverhältnis zu Ihrem Kunden entsprechend auszugestalten, neben dem eigentlichen Kaufvertrag bedürfen die Besonderheiten der Absatzfinanzierung einer entsprechenden Regelung. Dies gilt insbesondere, wenn es sich bei Ihren Kunden um Verbraucher handelt, da hier dann zusätzlich Vorschriften des Verbraucherschutzes, insbesondere die Besonderheiten des Verbraucherdarlehensrechts sowie des Widerrufsrechts bei verbundenen Geschäften, zu berücksichtigen sind. Ebenfalls in diese Kategorie fallen die klassischen Instrumente der Exportfinanzierung, d. h. insbesondere verschiedene Formen der Exportgarantien. Im weiteren Sinne kann die Absatzfinanzierung aber auch den Ankauf Ihrer Forderungen durch Finanzinstitute zum Inhalt haben, sei es im Einzelfall (sog. Forfaitierung), sei es revolvierend auf Grundlage eines entsprechenden Rahmenvertrages (sog. Factoring). Auch beim Abschluss und der Durchführung dieser Verträge sind, neben den ‚üblichen‘ kaufmännischen (Konditionen-) Fragen, rechtliche Besonderheiten zu beachten.
Nach Klärung der grundsätzlichen Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Instrumente der Absatzfinanzierung für Sie in Betracht kommen, sind hierfür die vertraglichen Grundlagen zum Finanzierungsinstitut einerseits und zu Ihren Kunden andererseits zu schaffen. Dies sollte aufgrund der hiermit verbundenen komplexen (auch) rechtlichen Fragen, die sich nicht zuletzt auch aus der ‚Dreiecksbeziehung‘ zwischen Ihnen, Ihrem Kunden und dem Finanzinstitut ergeben können, nicht ohne rechtlichen Beistand geschehen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit den rechtlichen und kaufmännischen Fragestellungen, die im Rahmen der Absatzfinanzierung auftreten können.