In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.
Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.
Wer führt Ihr Unternehmen nach Ihnen? Und wie sollen die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen aussehen?
Diese Fragen stellen sich für die ‚geordnete‘ Übergabe. Soll es ein Mitglied der Familie sein – und wenn ja, wer? Oder soll es ein familienfremder Manager sein – und wenn ja, wer? Nach welchen Kriterien soll hier die Auswahl erfolgen? Wie und wann soll die Übergabe erfolgen, wann wollen Sie sich aus dem Unternehmen zurückziehen?
Soll das Unternehmen im Familienbesitz bleiben oder an Wettbewerber, Investoren oder das Management im Zuge eines MBO oder MBI verkauft werden? Oder empfiehlt es sich gar, das Unternehmen in eine Stiftung einzubringen, aus steuerlichen Gründen und um die Gefahr von Gesellschafterstreitigkeiten von vornherein zu minimieren? Soll all‘ dies noch zu Ihren Lebzeiten oder erst nach Ihrem Tod umgesetzt werden?
Und wie verhält es sich mit dem Erbrecht? Insbesondere wenn nur einzelnen Familienmitgliedern das Unternehmen zugewendet werden soll, bedarf es testamentarischer Gestaltungen, sind gegebenenfalls Vorkehrungen für die Auszahlung des Pflichtteils zu treffen oder Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge zu schließen. Für jüngere Erben ist womöglich zunächst Testamentsvollstreckung vorzusehen. Und auch die Frage der Erbschaftsteuer, entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten ebenso wie deren Finanzierung durch Ihre Erben, will bedacht sein.
Die vorstehenden Fragen stellen sich aber auch für den Fall, dass ‚von heute auf morgen‘ die Nachfolge ansteht, aufgrund von Krankheit, durch Unfall, Ihr vorzeitiges Versterben. Hier gilt es einen Notfallplan vorzubereiten, für die Führung des Unternehmens ebenso wie für die Übernahme Ihrer Geschäftsanteile.
Ihre Nachfolgeplanung ist eine ureigene unternehmerische Entscheidung, die sodann der konsequenten Umsetzung bedarf. Sie sollte aus einem ‚Plan A‘ für die ‚geordnete‘ Übergabe und einem ‚Plan B‘ für den Notfall bestehen. Nachdem geklärt ist, wer dann jeweils das Unternehmen führen und wem es gehören soll, sind jene Schritte einzuleiten, die schon zu Ihren Lebzeiten geboten sind. Dies kann die Auswahl und Einarbeitung Ihres Nachfolgers und die sukzessive Übertragung von Verantwortung bedeuten. Dies kann die Aufnahme von Verkaufsverhandlungen und gegebenenfalls deren Abschluss beinhalten. Dies kann die Übertragung des Unternehmens auf eine Stiftung zum Inhalt haben. Dies kann (und sollte in aller Regel) erbrechtliche Maßnahmen wie die Abfassung eines detaillierten Testaments/Erbvertrages beinhalten. Und auch erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sind in Betracht zu ziehen. Die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen bedürfen zudem der dauerhaften Beobachtung und gegebenenfalls Anpassung.
Welche Lösungswege sich hier jeweils anbieten, hängt vom Einzelfall ab.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung mittelständischer Unternehmer, gerade auch an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Erbrecht. Wir erstellten für Sie daher eine ‚maßgeschneiderte‘ Lösung, die sicherstellt, dass Ihr ‚Lebenswerk‘ bestehen bleibt.