1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Gesellschafterstreitigkeiten

Gesellschafterstreit und dessen Gefahren

‍Gesellschafterstreitigkeiten: Der wohl überflüssigste Weg, Ihr Unternehmen zu ruinieren. Gesellschafter sind mitunter wirtschaftlich enger miteinander verbunden als Eheleute. Im Streitfall kann dies gravierende Folgen haben.‍

1. Was heißt das?

Die Ausgangssituationen sehen häufig wie folgt aus:

Fall 1: Mehrere Gesellschafter sind gleichberechtigt an der Gesellschaft beteiligt, teilen sich womöglich auch die Geschäftsführung. Man versteht sich und ist sich darüber einig, alle (jedenfalls alle wesentlichen) Entscheidungen gemeinsam zu fassen.

Fall 2: Einem oder mehreren Mehrheitsgesellschaftern steht ein ’starker‘ Minderheitsgesellschafter gegenüber, nicht selten der Financier des Unternehmens. Dieser lässt den Mehrheitsgesellschaftern weitgehend freie Hand, behält sich aber (jedenfalls für wesentliche Entscheidungen) ein Vetorecht vor.

Fall 3: Einem oder mehreren Mehrheitsgesellschaftern steht ein ’schwacher‘ Minderheitsgesellschafter gegenüber. Man versteht sich jedoch und ist sich darüber einig, alle (jedenfalls alle wesentlichen) Entscheidungen gemeinsam zu fassen. Dann kommt es zum Streit, oftmals erst nach Jahren, womöglich gar erst, nachdem die 2. oder gar die 3. Generation in das Unternehmen eingestiegen ist, nunmehr bestehend aus einer Vielzahl von Gesellschaftern und Gesellschafterstämmen. Im Fall 1 blockieren sich die Gesellschafter(stämme) gegenseitig. Ebenso im Fall 2 durch den starken Minderheitsgesellschafter, der Versuch, ihn aus der Gesellschaft auszuschließen, scheitert ebenfalls an seinem Veto. Und im Fall 3 wird der Minderheitsgesellschafter durch die Mehrheit faktisch ‚enteignet‘.

Die Gesellschafter überziehen sich gegenseitig mit einstweiligen Verfügungen und Klagen. Der Streit bleibt für die Außenwelt zumeist nicht unbemerkt, wenn nicht die Blockade selbst bereits zur Insolvenz führt, spätestens die Kündigungen der Darlehen und Kontokorrentlinien durch die Kreditinstitute bringen das Unter-nehmen in ernste Schwierigkeiten. Am Ende haben alle verloren.


2. Was ist zu tun?

Unter dem Gesichtspunkt der Prophylaxe ist anzumerken, dass Streit sich nicht per se ausschließen lassen wird. Es besteht aber eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Gefahr des (zumal existenzbedrohenden) Streits zu minimieren und jedenfalls für den Streitfall die existenzgefährdende Blockade des Unternehmens zu vermeiden. Die ‚Binsenweisheit‘, sich seine Mitgesellschafter zuvor sorgfältig anzuschauen, hilft natürlich dann nicht weiter, wenn zunächst engste Partner (oder gar Ehe-/Lebenspartner) sich im Nachhinein zerstreiten. Echte Gestaltungsmöglichkeiten bestehen allerdings bei einer umsichtigen Nachfolgeplanung. Zudem kann durch ausgewogene und auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Regelungen im Gesellschaftsvertrag verhindert oder zumindest die Gefahr reduziert werden, dass im Streitfall entweder sich die Gesellschafter gegenseitig blockieren oder aber die Mehrheit die Minderheit faktisch enteignet. Im Einzelfall kann auch die Einrichtung alternativer Konfliktlösungsmechanismen, etwa durch Schiedsgerichte, Schiedsgutachter oder Mediation sinnvoll sein.

Kommt es zum Streitfall, sind Ihre Interessen dann mit allen gebotenen Mitteln durchzusetzen, möglichst ohne hierbei die Existenz des Unternehmens zu gefährden. Alternativ oder parallel zum Gang zu Gericht bietet es sich da in den meisten Fällen an, eine (möglichst schnelle) außergerichtliche Lösung zu finden.

3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Beratung von mittelständischen Unternehmen und deren Gesellschaftern bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, gerade auch mit Blick auf mögliche Gesellschafterstreitigkeiten. Ebenso haben wir bereits eine Vielzahl von Gesellschafterstreitigkeiten geführt, vor Gericht, aber gerade auch außergerichtlich.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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