1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Die Wahl der geeigneten Rechtsform

Mit der Wahl der Rechtsform nehmen Sie grundlegende Weichenstellungen für Ihr Unternehmen und für Sie selbst als Unternehmer vor.

Dies will gut bedacht sein – und sollte regelmäßig überprüft werden.‍

1. Was heißt das?

Sie können aus einer Vielzahl möglicher Rechtsformen für Ihr Unternehmen wählen, in Betracht kommt nach deutschem Recht etwa

  • (als Einzelunternehmer) der Eingetragene Kaufmann (EK),
  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • (als Freiberufler) die Partnerschaftsgesellschaft (PartG),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG),
  • die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
  • die Aktiengesellschaft (AG),
    die GmbH & Co. KG,
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA),
  • die eingetragene Genossenschaft.

Zudem können seit einigen Jahren in Deutschland ansässige Unternehmen die Rechtsformen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen, populär ist hier insbesondere die englische Private Company Limited by Shares (Limited – Ltd.). Das Europarecht sieht zudem für multinationale Unternehmen die Möglichkeit der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) sowie der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) vor.

Die Kriterien für die Rechtsformwahl sind mannigfach. Zu nennen sind hier etwa

  • die Beschränkung der Haftung für die Gesellschafter,
    die Gesellschafterstruktur, d. h. besteht der Gesellschafterkreis nur aus einem oder wenigen Gesellschaftern oder aber aus zahlreichen Gesellschaftern,
  • die Homogenität der Gesellschafter, d. h. bleibt der Gesellschafterkreis konstant oder besteht hier ein hohe Fluktuation,
  • die Geschäftsführung durch den oder die Gesellschafter oder aber durch einen Fremdgeschäftsführer,
    Mindestkapitalvorschriften für einzelne Gesellschaftsformen,
  • Möglichkeiten der (Eigen-) Kapitalbeschaffung,
  • steuerliche Fragen,
    die Tätigkeit im Inland oder aber die internationale Tätigkeit, womöglich auch mit internationalem Gesellschafterkreis,
  • die ‚Seriosität‘ der jeweiligen Rechtsformen,
  • die Möglichkeit des Ausschlusses der unternehmerischen Mitbestimmung,
  • der Verwaltungsaufwand für die einzelnen Rechtsformen,
  • etc.


2. Was ist zu tun?

Bereits bei der Gründung will anhand der verschiedenen bei der Rechtsformwahl maßgeblichen Kriterien sorgfältig abgewogen werden, welche die beste Rechtsform für Ihr Unternehmen ist.

Ebenso sind derlei Überlegungen aber auch in der Folge weiter anzustellen. So können sich die wirtschaftlichen und (steuer-) rechtlichen Rahmenbedingungen im Laufe der Jahre ändern. Oder Ihr Unternehmen hat womöglich nach kleinen Anfängen mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht, es hat sich die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises geändert, es soll das bislang inhabergeführte Unternehmen nunmehr durch einen (familienfremden) Geschäftsführer geleitet werden. Unter Umständen sollen neue Wege der Kapitalbeschaffung beschritten werden, ist womöglich der Gang an die Börse geplant. Auch im Rahmen der Nachfolgeplanung kann sich die Frage der geeigneten Rechtsform erneut stellen.

3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen. Wir können Ihnen daher dabei helfen, die für Ihr Unternehmen geeignete Rechtsform zu finden und die erforderlichen Gründungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen für Sie vorzubereiten und zu begleiten.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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