1. Was heißt das?
2. Was ist zu tun?
3. Wie können wir Ihnen helfen?
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Szenarien

In unseren Szenarien werden ihnen rechtliche Optionen vorgeschlagen, die weiterhelfen, mit komplizierten rechtlichen Situationen umzugehen und ihnen aufzeigen, was zu tun ist.

Wir wissen, wie wichtig es ist, ihre Interessen zu verfolgen, und werden sie immer mit dem Gesetz und einer ausgezeichneten Beratung unterstützen.

Wie Sie die Insolvenz Ihres Unternehmens vermeiden oder zumindest Ihre Haftung begrenzen

Vogel-Strauß-Politik hat noch keinem geholfen

Die Insolvenz kommt häufig nicht von ungefähr, zudem zeichnet sie sich oftmals zuvor schon über einen längeren Zeitpunkt ab. Es sollte Ihr Bestreben als Unternehmer sein, stets so über etwaige Insolvenzgefahren informiert zu sein, dass hier noch rechtzeitig ‚gegengesteuert‘ werden kann, zumindest aber, dass Sie ‚im Fall der Fälle‘ nicht auch noch persönlich in die Haftung genommen werden können.‍

1. Was heißt das?

Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, d. h. der Schuldner ist nicht mehr in der Lage, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, d. h. das Vermögen des Schuldners deckt nicht mehr seine Verbindlichkeiten. Liegt ein solcher Insolvenzgrund vor, können der Schuldner und (mit Ausnahme der drohenden Zahlungsunfähigkeit) auch die Gläubiger Insolvenzantrag stellen. Bei juristischen Personen, etwa der GmbH oder der AG, sind die Leitungsorgane sogar zur Insolvenzantragstellung verpflichtet. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht spätestens binnen drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife nach, haften sie den Gläubigern auf Ersatz des durch die Verspätung entstandenen Schadens, ferner der Gesellschaft auf Ersatz grundsätzlich sämtlicher dann noch vorgenommener Zahlungen. Es gilt also sicherzustellen, dass es nach Möglichkeit gar nicht erst zur Überschuldung oder Zahlungsfähigkeit kommt. Daneben sollten entsprechende Gefahren möglichst frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und im schlimmsten Fall zumindest rechtzeitig Insolvenzantrag stellen zu können.

2. Was ist zu tun?

Es ist an sich eine Selbstverständlichkeit: Zunächst ist durch ein entsprechendes Finanzmanagement sicherzustellen, dass Ihre Gesellschaft stets liquide ist. Ebenso sollten Sie sich aber auch in regelmäßigen Abständen über Ihren Überschuldungsstatus informieren, ob Ihr Vermögen noch Ihre Verbindlichkeiten deckt. Was für ’normale‘ Zeiten gilt, gilt erst recht in der Krise. Spätestens hier ist dann auch nicht mehr nur die Liquidität der Gesellschaft von Bedeutung. Vielmehr kommt dann dem Überschuldungsstatus und der sog. ‚Fortführungsprognose‘ eine besondere Bedeutung zu, die daher dann in engen Zeitabständen, unter Umständen sogar täglich aufgestellt werden müssen. In vielen Fällen ist eine Gesellschaft längst insolvenzreif, da überschuldet, obwohl sie noch über ausreichend liquide Mittel verfügt. Je frühzeitiger Liquiditätsengpässe oder eine drohende Überschuldung identifiziert werden, desto eher kann hier ‚gegengesteuert‘ werden, durch die Aufnahme neuer Fremd- und Eigenmittel (für derlei Sanierungskredite sind strenge Anforderungen der Rechtsprechung zu beachten), durch Einsparungen, die Vereinbarung von Zahlungszielen, Rangrücktritten, gegebenenfalls auch Forderungsverzichten. Wenn hingegen erst einmal die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, ‚tickt die Uhr‘: Jetzt verbleiben Ihnen als Geschäftsführer noch maximal drei Wochen, um geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen, mit denen die Zahlungsunfähigkeit und(!) die Überschuldung behoben werden. Gelingt Ihnen dies nicht, sind Sie verpflichtet (und ist Ihnen dies zudem auch zur Vermeidung der persönlichen Haftung anzuraten), beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Umso wichtiger ist es auch hier, den Zeitpunkt der Insolvenzreife rechtzeitig bemerkt zu haben – und dies dann auch entsprechend dokumentieren zu können.

3. Wie können wir Ihnen helfen?

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit der Beratung zur Insolvenzprophylaxe. Wir helfen Ihnen bei der Installierung eines effektiven ‚Frühwarnsystems‘, hierbei arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit einer renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei zusammen. Und wir erarbeiten mit Ihnen ein Maßnahmenpaket, mit dem Sie Ihre Liquiditätsengpässe sowie die (drohende) Überschuldung vermeiden oder abwenden können. Wenn sich die Insolvenz hingegen nicht mehr vermeiden lässt, unterstützen wir Sie bei dem dann erforderlichen Vorgehen.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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