Der Handels- und Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Australien nimmt mittlerweile beträchtliche Ausmaße an, in allen Wirtschaftszweigen. Deutschland ist, nach Großbritannien, Australiens wichtigster Handelspartner in Europa, ebenso wie der zehntgrößte Handelspartner weltweit. Umgekehrt ist Australien ein wichtiger Wirtschaftspartner für Deutschland in der Asien-Pazifik-Zone.
Die Unterschiede der Rechtssysteme und rechtlicher Rahmenbedingungen dieser beiden Länder sind allerdings beträchtlich, Australien besteht aus verschiedenen einzelnen Jurisdiktionen. Eine Rechtswahlklausel kann hier aus wirtschaftlicher Sicht von entscheidender Bedeutung sein. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen mit dem australischen Rechtsraum, ebenso über gefestigte Geschäftsbeziehungen zu Rechtsanwaltskanzleien und steuerlichen Beratern 'Down Under'.
Wir bieten Rechtsrat sowohl für australische wie für deutsche Unternehmen über die jeweils andere Jurisdiktion an. Dies umfasst etwa:
Eröffnung von Geschäftsbeziehungen und das hierbei maßgebliche Recht;
Entwurf und Verhandlung zweisprachiger Verträge;
Eröffnung von Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften;
Rechtsverfolgung und -verteidigung; sowie
Konfliktlösung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Nina Wende (Solicitor, QLD (Australien)).