Kompetenzen und Tätigkeitsfelder

Internationaler Handelsverkehr

Internationaler Handelsverkehr

Im Land des ‚Exportweltmeister‘ ein ‚Muss‘.

Im Zeitalter der Globalisierung und der europäischen Warenverkehrs-, Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unterliegt auch das Gesellschaftsrecht zahlreichen internationalen Gestaltungsmöglichkeiten. Beispiele unserer Beratungstätigkeit sind etwa:

  • Eine Gesellschaft ausländischen Rechts ist in Deutschland tätig oder gründet hier eine deutsche Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung.
  • Eine deutsche Gesellschaft gründet für ihre Tätigkeit im Ausland eine ausländische Tochtergesellschaft, etwa als ‘Vertriebstochter’, oder eine Zweigniederlassung.
  • Eine deutsche Gesellschaft verlegt ihren Sitz ins Ausland oder eine ausländische Gesellschaft verlegt ihren Sitz ins Inland.
  • Eine Gesellschaft kauft oder verkauft eine Gesellschaft, ein Unternehmen oder einen Unternehmensteil ‚über die Grenze‘.
  • Eine deutsche und eine ausländische Gesellschaft verschmelzen sich “über die Grenze”.
  • Mehrere Gesellschaften/Gesellschafter gründen eine supranationale Gesellschaft, etwa eine ‚Europäische Aktiengesellschaft- SE‘ oder eine ‚Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung – EWIV‘.

In all diesen Fällen sind sowohl Fragen des eigenen nationalen und europäischen Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts als auch Fragen des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts des betreffenden ausländischen Staates zu berücksichtigen. In Kooperation mit ausländischen Korrespondenzkanzleien, den steuerlichen Beratern unserer Mandanten oder mit einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erarbeiten unsere international ausgebildeten Rechtsanwälte hier das optimale gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Vorgehen.

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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