Im Kapitalmarktrecht befassen wir uns mit der außergerichtlichen und insbesondere gerichtlichen Vertretung in Fällen der Anlagefehlberatung und -vermittlung und der falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation (Prospekt- und Vertriebshaftung) sowie mit der Beratung über Kapitalanlageprodukte und deren Konzeption nebst Begleitung in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dies umfasst insbesondere:
- Darlehens-/Kreditfinanzierungen
- Darlehens-/Kreditsicherungen
- Rechtliche Evaluierung von Business-Plänen
- Leasing/Factoring
- Kapitalanlageberatung, v. a. Verteidigung von Banken gegen
- Schadensersatzforderungen wegen angeblicher Falschberatung
- Bau-/Immobilienfinanzierungen
- Wertpapierrecht, Wertpapierhandelsrecht
- ‚grauer‘ Kapitalmarkt