Kompetenzen und Tätigkeitsfelder

Kapitalmarktrecht

Kapitalmarktrecht

Im Kapitalmarktrecht befassen wir uns mit der außergerichtlichen und insbesondere gerichtlichen Vertretung in Fällen der Anlagefehlberatung und -vermittlung und der falschen oder irreführenden öffentlichen Kapitalmarktinformation (Prospekt- und Vertriebshaftung) sowie mit der Beratung über Kapitalanlageprodukte und deren Konzeption nebst Begleitung in aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dies umfasst insbesondere:

  • Darlehens-/Kreditfinanzierungen
  • Darlehens-/Kreditsicherungen
  • Rechtliche Evaluierung von Business-Plänen
  • Leasing/Factoring
  • Kapitalanlageberatung, v. a. Verteidigung von Banken gegen
  • Schadensersatzforderungen wegen angeblicher Falschberatung
  • Bau-/Immobilienfinanzierungen
  • Wertpapierrecht, Wertpapierhandelsrecht
  • ‚grauer‘ Kapitalmarkt

Wir kümmern uns um Ihre Interessen:
erfolgreich, effektiv, weltweit.

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