Die Einbindung in ein bestehendes Marketing- und Vertriebskonzept als selbständiger Unternehmer.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Franchiserechts. Hierbei sind, neben dem ‘klassischen’ Handelsrecht, insbesondere auch Fragen des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts und gegebenenfalls auch des Arbeitsrechts und des Gesellschaftsrechts mit zu berücksichtigen. Unsere Tätigkeiten umfassen dabei insbesondere:
- Beratung und Vertretung beim Aufbau von Vertriebsstrukturen
- laufende Beratung und Vertretung von Franchisegebern gegenüber Franchisenehmern
- laufende Beratung und Vertretung von Franchisenehmern gegenüber Franchisegebern
- Beratung und Vertretung beim Abschluss von Franchiseverträgen
- Beratung und Vertretung bei der Beendigung von Franchiseverträgen
- Vertretung von Unternehmen und Franchisenehmern bei Streitigkeiten über Ausgleichsansprüche