‘Vereinsmeierei‘ und anderes.
Vereinsrecht ist im Prinzip Gesellschaftsrecht, viele der dort auftretenden Fragen begegnen einem auch auf Vereinsebene. Dies betrifft etwa Fragen
- der Vereinsführung durch den Vorstand
- Streitigkeiten über die Haftung der Vorstandsmitglieder
- Streitigkeiten zwischen Verein und einzelnen Mitgliedern bis hin zum Vereinsausschluss
- zudem die Frage der Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen
Wir beraten und vertreten Vereine, Vereinsorgane und Vereinsmitglieder bei diesen und anderen Rechtsproblemen.