Unter ‘Europarecht’ sind zum einen die Einflüsse zu verstehen, die durch das primäre Europarecht sowie durch Verordnungen und Richtlinien auf die nationalen Rechte bestehen. Bei der Auslegung des nationalen Rechts sind dabei in vielen Fällen auch die europarechtlichen Vorgaben mit in Betracht zu ziehen. Dies gilt auch bei vielen der von uns betreuten Rechtsgebiete, insbesondere für das
Daneben wurde durch das Europarecht aber auch ein ‘Sonderrecht’ geschaffen, das im innereuropäischen grenzüberschreitenden Rechtsverkehr zur Anwendung gelangt. Dies gilt insbesondere für