Im Zuge der verschärften Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichts-/Beiräten kommt auch deren Versicherungsschutz in der Praxis immer größere Bedeutung zu. Sowohl auf Seiten der Anspruchsteller als auch der in Anspruch genommenen Organe gilt es jedoch, eine Vielzahl von Fallstricken zu vermeiden, um ‘für den Fall der Fälle’ einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz vorweisen zu können.