Wir verstehen unseren Auftrag nicht nur als reine Rechtsberatung, sondern haben immer (und in erster Linie) auch das von unseren Mandanten verfolgte wirtschaftliche Ziel mit im Blick. Dies gilt es im Rahmen des rechtlich Zulässigen bei der Vertragsgestaltung bestmöglich umzusetzen. Dies gilt für alle unsere Tätigkeitsbereiche, im Kauf- und Werkvertragsrecht ebenso wie etwa im Handels- und Vertriebsrecht, im Lizenzvertragsrecht, im Gesellschafts-, Konzern- und Umwandlungsrecht sowie im Arbeitsrecht.
Sowohl der rechtliche Rahmen als auch das wirtschaftliche Ziel unserer Mandanten sind daher Leitlinien