Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihren Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG sowie die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) – all’ dies sind Personengesellschaften, die zum Teil bereits bei einer einfachen Tippgemeinschaft bestehen können (als GbR), die aber auch als Rechtsform für Familiengesellschaften von unter Umständen erheblicher Größe in Betracht kommen. Entsprechend maßgeschneidert muss die Beratung erfolgen. Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei insbesondere:
Laufende gesellschaftsrechtliche Beratung
Gesellschaftsrechtliche Konfliktberatung
Haftung von Gesellschaftern
In vielen Fällen haften die Gesellschafter von Personengesellschaften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich. Zum Teil lässt sich dies durch die Gestaltung der Gesellschaftsverträge zumindest begrenzen, zum Teil kann eine Haftungsbegrenzung oder gar ein Ausschluss der persönlichen Haftung mit den Gesellschaftsgläubigern vereinbart werden. Aber auch wenn derlei ‘Vorsichtsmaßnahmen’ nicht getroffen wurden, bestehen unter Umständen noch Handlungsspielräume.
Gründung von Unternehmen
Beratung in Sondersituationen