Das Bankrecht hat sich zu einem Kernfachgebiet des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechts entwickelt. Es ist Gegenstand der Rechtsprechung von Spezialkammern bzw. -senaten bei den Land- und Oberlandesgerichten, die wir aus vielen Verfahren kennen, und des für das Bankrecht zuständigen und von uns beobachteten XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Das Bankrecht im Allgemeinen betrifft Fragen der Finanzierung nebst Sicherheiten (Grundpfandrechte, Bürgschaften) sowie der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Giro-, Kredit-, Garantie-, Depot-, Finanzkommissions- und Emissionsgeschäften etc.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Dies umfasst insbesondere:
- Darlehens-/Kreditfinanzierung
- Darlehens-/Kreditsicherungen
- Rechtliche Evaluierung von Business-Plänen
- Leasing/Factoring
- Kapitalanlageberatung
- Bau-/Immobilienfinanzierungen
- Wertpapierrecht, Wertpapierhandelsrecht
- ‚grauer‘ Kapitalmarkt
- Bank- und Kapitalmarktstrafrecht